Rheinisch-Bergischer Kreis sucht Menschen für rechtliche Betreuung

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Bergisch Gladbach – Der Rheinisch-Bergische Kreis wirbt um neue Betreuerinnen und Betreuer, die Menschen mit Krankheit oder Behinderung bei der Regelung ihrer Angelegenheiten helfen. Das teilte die Kreisverwaltung Rheinisch-Bergischer Kreis mit. Gesucht werden Berufsbetreuer und Ehrenamtliche.

Eine rechtliche Betreuung kann nötig werden, wenn jemand seine Angelegenheiten krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr selbst erledigen kann. Betreuungspersonen helfen dann etwa bei Geldfragen, im Kontakt mit Behörden oder bei Themen rund um Gesundheit und Wohnen. Im Mittelpunkt stehen laut Kreis stets der Wille, die Wünsche und das Wohl der betreuten Person.

Bundesweit stehen aktuell mehr als 1,3 Millionen Menschen unter rechtlicher Betreuung. Der Bedarf wird laut Mitteilung weiter steigen, unter anderem wegen der steigenden Lebenserwartung, veränderter Familienstrukturen und der Zunahme psychischer Erkrankungen.

„Rechtliche Betreuung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die zugleich sehr sinnstiftend sein kann“, so Sozialdezernent Jürgen Langenbucher.

Voraussetzungen

Wer eine Betreuung übernehmen will, braucht Verantwortungsbewusstsein und muss volljährig sein. Gefragt sind außerdem Offenheit, Toleranz, Konfliktfähigkeit und die Bereitschaft, die Wünsche der betreuten Person zu respektieren und sich in neue Themen einzuarbeiten. Hinzu kommen ein einwandfreies Führungszeugnis sowie geordnete Finanzen.

Berufliche Betreuung

Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer arbeiten freiberuflich, die Betreuungsgerichte bestellen sie. Sie müssen bei der zuständigen Betreuungsbehörde registriert sein. Dafür müssen sie die erforderliche Sachkunde, eine Berufshaftpflichtversicherung sowie ihre persönliche Eignung und Zuverlässigkeit belegen. Welche Aufgaben anfallen, legt das Gericht fest. Das können Zahlungen, die Kommunikation mit Ämtern sowie Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherungen oder Gesundheits-, Wohnungs- und Heimangelegenheiten sein. Bezahlt wird nach monatlichen Fallpauschalen. Deren Höhe richtet sich nach der Qualifikation der Betreuungsperson, der Betreuungsdauer, dem Aufenthaltsort und dem Vermögen der betreuten Person.

Ehrenamtliche Betreuung

Eine Betreuung können auch Freiwillige übernehmen, neben Angehörigen und Freunden ebenso Menschen ohne bisherige persönliche Verbindung zur betreuten Person. Sie geben den Betreuten eine Stimme, begleiten sie bei schwierigen Entscheidungen und vertreten sie rechtlich in den vom Gericht festgelegten Bereichen. Allein gelassen werden sie nicht: Anerkannte Betreuungsvereine, die Betreuungsbehörde und das Betreuungsgericht beraten und unterstützen. Ehrenamtliche können sich notwendige Auslagen ersetzen lassen oder eine jährliche Aufwandspauschale erhalten. Aktuell liegt sie bei 450 Euro jährlich je Betreuung.

Kurz und knapp

  • Wer Fragen hat, wendet sich an die Betreuungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises.
  • E-Mail: [email protected]
  • Telefon: 02202 13-6999
  • Informationen zu Berufsbetreuung und ehrenamtlicher Betreuung: https://www.rbk-direkt.de/dienstleistung/4371/
  • Aufwandspauschale für Ehrenamtliche: aktuell 450 Euro pro Jahr und Betreuung.
  • Mindestalter: 18 Jahre

Kommentar der Redaktion

Die Mitteilung erklärt gut, was Betreuer tun und welche Voraussetzungen gelten. Wer ehrenamtlich einsteigen will, dürfte vor allem wissen wollen, wie viel Zeit eine Betreuung kostet. Dazu steht nichts im Text. Ein Anruf bei der Betreuungsbehörde klärt das am besten vorab.

Für Pressestellen

Sie haben eine Mitteilung aus Köln, Bonn, Aachen oder den Kreisen ringsum? Schicken Sie sie an [email protected]. Die Veröffentlichung ist kostenlos.

So funktioniert es

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