Meckenheim: Kita-Anmeldung für 2027/2028 bis 31. Januar 2027

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Meckenheim – Eltern in Meckenheim, die ihr Kind für das Kita-Jahr 2027/2028 in einer städtischen Kindertageseinrichtung unterbringen möchten, werden von der Stadt gebeten, sich bis spätestens 31. Januar 2027 anzumelden. Sie begründet die Frist mit der Planung: Nur mit rechtzeitigen Anmeldungen lassen sich die Betreuungsplätze bedarfsgerecht planen. Die Stadt verweist auf ihr Angebot mit zahlreichen Kitas, das Kinder bereits ab dem ersten Lebensjahr betreut.

Wer einen Platz in einer Kita in freier oder kirchlicher Trägerschaft oder bei einer Elterninitiative sucht, muss anders vorgehen. Dort hat die Anmeldephase nach Angaben der Stadt bereits begonnen. Eltern müssen sich dort persönlich bei der gewählten Einrichtung melden.

Für das darauffolgende Kita-Jahr 2028/2029 soll sich das Verfahren ändern. Dann sollen Anmeldung und Platzvergabe über das Online-Portal Little Bird laufen. Die Stadt will das Verfahren damit digital und zentral organisieren. Einzelheiten zum neuen Verfahren und zum Beginn der Online-Anmeldung will die Stadt rechtzeitig bekannt geben.

Wer Fragen hat, kann sich an den Fachbereich Jugendhilfe der Stadtverwaltung wenden.

Kurz und knapp

  • Frist für städtische Kitas: bis spätestens 31. Januar 2027
  • Kitas in freier oder kirchlicher Trägerschaft und Elterninitiativen: persönliche Anmeldung direkt in der Einrichtung
  • Ab dem Kita-Jahr 2028/2029: Anmeldung und Platzvergabe über das Online-Portal Little Bird
  • Ansprechpersonen im Fachbereich Jugendhilfe: Jennifer Berger, Telefon (02225) 917-515, E-Mail [email protected]
  • Alina Eisner, Telefon (02225) 917-887, E-Mail [email protected]

Zum Hintergrund

Ab Vollendung des ersten Lebensjahres besteht nach Angaben von IT.NRW ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung gilt ab Vollendung des dritten Lebensjahres.

Das Kinderbildungsgesetz des Landes regelt, wie der Bedarf anzuzeigen ist. Eltern sollen dem Jugendamt demnach spätestens sechs Monate vor der Inanspruchnahme den gewünschten Betreuungsbedarf, den Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich oder elektronisch anzeigen. Die Anzeige kann auch über die Tageseinrichtungen erfolgen.

Wie gefragt Betreuung ist, zeigt die Statistik: Rund 640.700 Kinder unter 6 Jahren waren laut IT.NRW am 1. März 2026 in Nordrhein-Westfalen in Kindertagesbetreuung.

Kommentar der Redaktion

Die Frist im Januar ist für Familien mit Kleinkind schnell vergessen, daher lohnt ein früher Blick in den Kalender. Unübersichtlich wird es, weil städtische und andere Träger unterschiedlich anmelden. Wer mehrere Einrichtungen in Betracht zieht, sollte jede einzeln ansprechen. Zu Little Bird fehlen in der Mitteilung noch Einzelheiten.

Für Pressestellen

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