Würselen: Entwurf zur FNP-Änderung für Gewerbegebiet Merzbrück Süd liegt aus

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Würselen – Wer in Würselen zur geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Merzbrück Süd etwas sagen möchte, hat dazu bis einschließlich 30. November Gelegenheit. Die Stadt hat den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Gewerbegebiet Merzbrück Süd“ öffentlich bekannt gemacht, teilte die Stadt Würselen mit. Die Bekanntmachung erschien im Amtsblatt Nr. 23 vom 27. Oktober. Zum Herunterladen steht das Amtsblatt online unter wuerselen.de/amtsblatt bereit.

Den Entwurf hatte der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 15. Oktober beschlossen. Geplant ist, im Flächennutzungsplan die Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Gewerbegebiet“ zu ändern. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, das flugaffine Gewerbegebiet Merzbrück weiterzuentwickeln. Das Vorhaben gilt der Stadt zufolge als Modellprojekt, das den Strukturwandel im Rheinischen Revier voranbringen soll.

Die Planunterlagen sind vom 28. Oktober bis einschließlich 30. November auf der städtischen Website einsehbar. Vor Ort liegen sie im A 61 Planungsamt aus, und zwar während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses. Im selben Zeitraum können Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben werden. Weitere Informationen bietet die Stadt unter wuerselen.de/bauleitplanung.

Kurz und knapp

  • Einsicht: 28. Oktober bis einschließlich 30. November, auf der städtischen Website und im A 61 Planungsamt während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses
  • Stellungnahmen: im selben Zeitraum möglich
  • Kontakt: [email protected], Tel. 02405 67-6104
  • Weitere Infos: wuerselen.de/bauleitplanung

Zum Hintergrund

Der Flächennutzungsplan wird nach Angaben des städtischen Serviceportals als „vorbereitender Bauleitplan“ von der Gemeinde erarbeitet und von der Bezirksregierung genehmigt. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar, also vorhandene Nutzungen ebenso wie längerfristig beabsichtigte Entwicklungen.

Wie das Serviceportal angibt, richten sich die Inhalte meist ausschließlich an die Behörden selbst; für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich im Innenbereich daraus nicht unmittelbar eine rechtliche Folge. Die Darstellung sei zudem nicht parzellenscharf. Der FNP der Stadt Würselen hat demnach einen Maßstab von 1:10.000.

Für die Öffentlichkeitsbeteiligung nennt das Baugesetzbuch klare Vorgaben: Die Entwürfe sind mit der Begründung für die Dauer eines Monats, mindestens aber für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich muss es eine andere leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit geben, etwa eine öffentliche Auslegung. Die Bekanntmachung muss den Hinweis enthalten, dass Stellungnahmen, die nach Ablauf der Frist eingehen, bei der Beschlussfassung möglicherweise keine Beachtung mehr finden.

Kommentar der Redaktion

Wer von der Planung betroffen ist oder Bedenken hat, sollte die Frist nicht verstreichen lassen, denn spätere Einwände können bei der Entscheidung außen vor bleiben. Die Mitteilung nennt Zeitraum und Kontakt klar. Welche Auswirkungen die Umwidmung der Flächen konkret hat, steht in den Planunterlagen, nicht in der Mitteilung. Ein Blick in den Entwurf lohnt sich daher.

Für Pressestellen

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