Hofläden im Rheinland: Was bei Hygiene und Verpackung Pflicht ist

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Wer Gemüse, Eier oder selbst gekochte Suppe direkt ab Hof verkauft, betreibt rechtlich ein Lebensmittelunternehmen. Die Landwirtschaftskammer NRW stellt in ihrem Merkblatt zu den hygienerechtlichen Grundlagen klar, dass die Hauptverantwortung für sichere Ware beim Betrieb selbst liegt. Ob ein Hofladen auf Gewinn ausgerichtet ist oder nicht, spielt dafür keine Rolle.

Für Betriebe im Rhein-Erft-Kreis ist das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung in Bergheim zuständig. Dort muss jeder Betrieb gemeldet werden, der Lebensmittel erzeugt, verarbeitet oder vertreibt; Grundlage ist Artikel 6 der EU-Hygieneverordnung 852/2004. In den übrigen Kreisen und Städten des Rheinlands übernehmen die örtlichen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter diese Aufgabe.

Direktvermarktung als zweites Standbein

In Nordrhein-Westfalen gab es nach Angaben des Statistischen Landesamts IT.NRW im Jahr 2023 rund 33.000 landwirtschaftliche Betriebe. Bundesweit hatten 54 Prozent der Höfe 2023 zusätzliche Einkommensquellen neben der eigentlichen Landwirtschaft, 2020 lag dieser Anteil noch knapp unter der Hälfte, teilt das Statistische Bundesamt mit. Gut ein Viertel dieser Betriebe bundesweit nannte dabei die Direktvermarktung selbst erzeugter Produkte.

Was das Hygienerecht von Hofläden verlangt

Die Mindeststandards stehen überwiegend in EU-Verordnungen, die unmittelbar gelten. Zum sogenannten Hygienepaket gehören die Basisverordnung 178/2002 und die Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene, für Lebensmittel tierischen Ursprungs kommt die Verordnung 853/2004 hinzu. National ergänzen die Lebensmittelhygiene-Verordnung und die Tierische Lebensmittelhygieneverordnung diese Vorgaben, Letztere regelt laut Kammer auch die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Erzeugnisse direkt an Verbraucher.

Wie streng die Regeln im Einzelfall greifen, hängt vom Betrieb ab. Maßgeblich ist, wie schnell die Ware verdirbt und wie oft und wie viel verkauft wird. Die Kammer weist darauf hin, dass die Anforderungen flexibel genug formuliert sind, um auch kleinen handwerklichen Direktvermarktern gerecht zu werden.

Im Alltag geht es um die Hygiene von Personal, Räumen und Abläufen. Mitarbeitende brauchen eine Schulung, Räume und Geräte müssen sich für Lebensmittel eignen, und die Herstellung muss hygienisch ablaufen. Sobald ein Betrieb über die reine Primärproduktion hinausgeht, muss er außerdem Eigenkontrollen nach dem HACCP-Konzept einrichten und dokumentieren.

Papiertüte und Pappschale: Pflichten beim Verpackungsregister

Auch die Tüte, in die Ware erst im Hofladen gefüllt wird, hat rechtliche Folgen. Die Bergische IHK zählt solche Verpackungen zu den Serviceverpackungen. Wer sie befüllt, muss sich seit Juli 2022 selbst bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister eintragen, die Registrierung kostet nichts. Die Teilnahme an einem dualen Entsorgungssystem dürfen Hofläden weiter ihren Lieferanten überlassen, die Registrierung aber nicht.

Nach Angaben der IHK bleibt diese Pflicht auch bestehen, wenn das deutsche Verpackungsgesetz an die neue EU-Verpackungsverordnung angepasst wird; als Termin dafür nannte die Kammer spätestens den 12.08.2026. Eine gesonderte Anzeige für Lebensmittelbedarfsgegenstände brauchen Betriebe, die bereits nach der EU-Hygieneverordnung registriert sind, laut Rhein-Erft-Kreis nicht.

Suppe und Kaffee zum Mitnehmen: Wann Mehrweg Pflicht ist

Seit dem 1. Januar 2023 muss eine Mehrwegverpackung zur Wahl stehen, wenn Speisen zum Mitnehmen in Einwegkunststoff oder Getränke in Einwegbechern ausgegeben werden. Das regelt Paragraf 33 des Verpackungsgesetzes, die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein. Das Bundesumweltministerium zählt ausdrücklich auch Lebensmittelgeschäfte zu den Verpflichteten, und es genügt, wenn die Ware im eigenen Betrieb vorab abgefüllt wurde.

Kleine Verkaufsstellen haben eine Erleichterung. Wer höchstens fünf Beschäftigte und nicht mehr als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche hat, darf stattdessen mitgebrachte Behälter der Kundschaft befüllen. Beide Bedingungen müssen zugleich erfüllt sein. Auf das Angebot müssen gut lesbare Schilder hinweisen, bei Verstößen drohen nach Angaben des Ministeriums Bußgelder bis 10.000 Euro je Einzelfall.

Für Hofläden mit Pappschale ist ein Detail wichtig: Reine Papierverpackungen ohne Kunststoff fallen nicht unter die Regel. Schon eine Beschichtung oder Auskleidung aus Kunststoff macht eine Schale aber zur Einwegkunststoffverpackung. Becher sind unabhängig vom Material betroffen.

Bringt die Kundschaft eigene Gefäße mit, haftet der Betrieb nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW nicht für deren Sauberkeit. Er soll den Kontakt mit dem fremden Gefäß aber gering halten und es nur in einem festgelegten Bereich der Theke abstellen lassen. Für Mehrweggefäße empfehlen die Verbraucherzentralen Glas, Porzellan oder Edelstahl, Melamin halten sie für heiße Speisen ungeeignet.

Eigene Einschätzung

Für einen kleinen Verkaufsraum wirkt das nach viel Bürokratie. Das meiste lässt sich aber mit überschaubarem Aufwand erledigen, wenn man es vor dem ersten Verkaufstag angeht und nicht erst nach der ersten Kontrolle. Wer Suppe oder Kuchen zum Mitnehmen anbieten will, sollte beim Einkauf neuer Schalen gezielt nach Kunststoff in der Beschichtung fragen und vorab festlegen, wie mitgebrachte Gefäße an der Theke behandelt werden. Offene Fragen klärt ein Anruf beim Veterinäramt meist schneller als jede Recherche im Netz.

Quellen

  1. Landwirtschaftskammer NRW: Merkblatt Hygienerecht für Direktvermarkter (PDF) (abgerufen am 21.10.2026)
  2. Mehrwegangebotspflicht für Essen und Getränke zum Mitnehmen | Verbraucherzentrale NRW (abgerufen am 21.10.2026)
  3. BMUKN: Mehrwegangebotspflicht im To-Go-Bereich | Cluster (abgerufen am 21.10.2026)
  4. Registrierung von Lebensmittelbetrieben – Bürgerportal Rhein-Erft-Kreis (abgerufen am 21.10.2026)
  5. Überwachung von Bedarfsgegenständen – Bürgerportal Rhein-Erft-Kreis (abgerufen am 21.10.2026)
  6. Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe | Landesbetrieb IT.NRW (abgerufen am 21.10.2026)
  7. 7 % weniger Arbeitskräfte in der Landwirtschaft von 2020 bis 2023 – Statistisches Bundesamt (abgerufen am 21.10.2026)
  8. Registrierungspflicht gemäß deutschem Verpackungsgesetz – Bergische IHK (abgerufen am 21.10.2026)

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Jede Zahl und jede Tatsachenangabe wurde vor der Veröffentlichung mit der genannten Quelle abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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