Rhein-Sieg-Kreis: Pilze sammeln nur mit Maß und nicht in Schutzgebieten

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Siegburg – Im Rhein-Sieg-Kreis wachsen derzeit viele Speisepilze, und der Kreis erinnert Sammler an die Regeln, die dabei gelten. Das teilte die Kreisverwaltung Rhein-Sieg-Kreis mit. Wer in den Wald geht, sollte die Pilze sicher bestimmen können und zugleich die Natur schützen.

Amtsleiter Jörg Bambeck nannte das Sammeln eine schöne Tradition. Das Ökosystem darf darunter allerdings nicht leiden. Der Kreis wolle die Balance zwischen privatem Genuss und dem Erhalt der biologischen Vielfalt wahren.

In ausgewiesenen Naturschutzgebieten dürfen Pilze keinesfalls gesammelt werden, denn diese Flächen dienen seltenen Arten als Rückzugsort. Welche Gebiete geschützt sind, zeigt eine aktuelle Web-Karte des Kreises. Sie ist im Geoportal unter rhein-sieg-kreis.de/geoportal beim Thema „Umweltschutz“ abrufbar.

Außerhalb der Naturschutzgebiete ist das Sammeln nur in kleinen Mengen für den privaten Eigenbedarf erlaubt. Als Richtwert nennt der Kreis ein bis zwei Kilogramm je Person und Tag. Kommerzielle Nutzung und das Sammeln großer Mengen sind nicht zulässig.

Einige Arten stehen nach der Bundesartenschutzverordnung unter Schutz und dürfen generell nicht gesammelt werden, darunter Trüffel (Tuber spec.) sowie der Kaiserling (Amanita caesarea).

Der Kreis bittet außerdem darum, schonend zu ernten. Der Waldboden sollte möglichst wenig zertreten werden. Beim Ernten ist behutsames Vorgehen gefragt, damit das Myzel, also das unterirdische Geflecht des Pilzes, unversehrt bleibt. Nur dann könne es auch künftig wieder eine reiche Ernte geben.

Zum Schluss warnt der Kreis: Wem fundierte Bestimmungskenntnisse fehlen, der solle lieber nicht sammeln oder Fachleute zurate ziehen. Wer giftige Arten verwechselt, riskiert sein Leben.

Kurz und knapp

  • In ausgewiesenen Naturschutzgebieten ist das Sammeln verboten.
  • Menge: Richtwert ein bis zwei Kilogramm je Person und Tag, nur für den Eigenbedarf
  • Karte der Schutzgebiete: Geoportal des Rhein-Sieg-Kreises, rhein-sieg-kreis.de/geoportal, Thema „Umweltschutz“
  • Nähere Informationen: Naturschutztelefon des Rhein-Sieg-Kreises unter 02241 13-3900

Zum Hintergrund

Die Regeln des Kreises für Naturschutzgebiete gehen über das Pilzesammeln hinaus. Dort sollen Besucher auf den Wegen bleiben und keine Pflanzen oder Pilze pflücken. Hunde gehören an die Leine, Zelten, Grillen und Picknicken sind verboten.

Nach Angaben des Kreises stehen knapp 15 Prozent des Kreisgebietes unter Naturschutz.

Welche Flächen das sind, lässt sich im Geoportal nachsehen. Der Kreis stellt dort digitale Karten bereit, die sich mit jedem Internetbrowser aufrufen lassen. Nutzer können eigene Ausdrucke erzeugen und Daten herunterladen. Dazu gehören laut Kreis auch Übersichten der Naturschutzgebiete.

Bei geschützten Arten sieht die Bundesartenschutzverordnung eine Ausnahme vor: Für bestimmte Pilze greifen die Verbote nicht, sofern man nur kleine Mengen zum persönlichen Verbrauch aus der Natur mitnimmt. Aufgeführt sind unter anderem Steinpilz, Pfifferling, Brätling, Morchel sowie Birkenpilz und Rotkappe.

Kommentar der Redaktion

Die Mitteilung gibt Pilzsammlern brauchbare Orientierung, vor allem mit dem Hinweis auf die Schutzgebietskarte. Ein Blick ins Geoportal vor dem Waldspaziergang schützt vor Ärger. Offen bleibt, ob die genannte Menge eine feste Grenze oder nur ein Richtwert ist. Im Zweifel lohnt der Anruf beim Naturschutztelefon.

Für Pressestellen

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