Die Kreisstadt Siegburg hat den Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung in der finalen Entwurfsfassung veröffentlicht. Er liegt ab sofort im städtischen Beteiligungsportal mitmachen.siegburg.de aus. Bürgerinnen und Bürger können dort bis Freitag, 20. November, Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen einreichen, teilte die Stadt Siegburg mit. Sie spricht von einem Meilenstein auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung.
Zwei Jahre lang wurde erarbeitet, wie die Versorgung in der Stadt langfristig klimafreundlich werden kann. Nach den Zahlen des Berichts verbrauchen Privathaushalte, Betriebe und städtische Gebäude zusammen jährlich rund 362 Gigawattstunden Wärme, dabei entstehen circa 88.000 Tonnen Kohlendioxid. Öl und Gas decken rund 90 Prozent davon.
Bis 2045 soll dieser fossile Anteil auf null sinken. Die meisten Gebäude dürften dann voraussichtlich über Wärmepumpen heizen. Die Untersuchung hat außerdem die Innenstadt und das Klimaquartier Deichhaus als Gebiete bestimmt, die sich möglicherweise für neue Wärmenetze eignen, weil sie dort wirtschaftlich und technisch vertretbar wären. Energetische Gebäudesanierungen können demnach einen wichtigen Beitrag leisten, den Wärmebedarf zu senken.
Kurz und knapp
- Einsehbar: Abschlussbericht (finale Entwurfsfassung) über mitmachen.siegburg.de
- Frist für Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen: Freitag, 20. November
Zum Hintergrund
Was die Wärmeplanung nicht leistet, hatte die Stadt bereits früher mitgeteilt: Individuelle Lösungen für einzelne Gebäude gehören nicht dazu. Wer ein Haus besitzt, braucht auch künftig eine persönliche Energieberatung. Als erste Anlaufstelle bietet sich die Verbraucherzentrale an.
Wer die Heizung tauschen will, kann bei der KfW einen Zuschuss beantragen. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer einer Immobilie in Deutschland. Gefördert werden laut KfW unter anderem Wärmepumpen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Vor der Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen sein, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Zusage enthält.
Die Grundförderung bleibt nach Angaben der IHK Lahn-Dill bei 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Mit dem Neustart der Förderung zum 21. Juli 2026 wird die Obergrenze der förderfähigen Investitionskosten zunächst um 2.000 € auf 28.000 € abgesenkt. Die IHK Lahn-Dill weist auf eine künftige Neuerung hin: Sieht eine Entscheidung der Kommune oder eine rechtsverbindliche Zusage des Wärmeversorgers vor, dass das Grundstück binnen drei Jahren an ein Wärmenetz angeschlossen wird, fließt die Förderung allein in diesen Wärmenetzanschluss. Auf die Förderung besteht laut KfW kein Rechtsanspruch, und ein Antrag ist nur möglich, solange Fördermittel vorhanden sind.
Kommentar der Redaktion
Die Beteiligung lohnt sich vor allem für Eigentümer in Innenstadt und Deichhaus, weil dort Wärmenetze denkbar sind und das die eigene Heizungsentscheidung berühren kann. Die Mitteilung nennt allerdings weder Zeitpläne für einzelne Gebiete noch Kosten für Anschlüsse. Wer plant, die Heizung zu tauschen, sollte Beratung einholen und die Frist im Blick behalten.

