Bergheim – Nach einem versuchten Einbruch in ein Geschäft an der Hauptstraße in Bergheim sucht die Polizei Rhein-Erft-Kreis Zeugen. Gesucht werden drei mutmaßlich jugendliche, männliche Unbekannte. Sie sollen am frühen Morgen des 29. Oktober zwischen etwa 2 Uhr und 2.30 Uhr versucht haben, sich Zutritt zu verschaffen, teilte die Polizei Rhein-Erft-Kreis mit.
Nach ersten Erkenntnissen warfen die Tatverdächtigen einen oder mehrere Gegenstände gegen die Eingangstür. Eine Zeugin hörte nach Angaben der Polizei einen lauten Knall und sah anschließend drei Jugendliche auf E-Scootern flüchten. Danach bemerkte sie die stark beschädigte Glasscheibe der Eingangstür und verständigte die Polizei.
Vor Ort fanden die Einsatzkräfte vor dem Geschäft einen Gullydeckel und einen großen Pflasterstein. Sie sicherten Spuren und fertigten eine Strafanzeige.
Wer im Tatzeitraum Auffälliges bemerkt hat, etwa verdächtige Personen oder Fahrzeuge, soll sich bei den Ermittlern melden.
Kurz und knapp
- Tatzeit: 29. Oktober, zwischen etwa 2 Uhr und 2.30 Uhr
- Tatort: Geschäft an der Hauptstraße in Bergheim
- Hinweise: Kriminalkommissariat 21, Rufnummer 02271 81-0
- E-Mail: [email protected]
Zum Hintergrund
Wer eine verdächtige Person wahrnimmt, aber unsicher ist, ob wirklich eine Straftat vorliegt, soll nach Angaben der Polizei NRW im Zweifel den Notruf 110 wählen. Selbst bei einem Irrtum entstünden keine Kosten oder Nachteile, die Polizei sei auf Hinweise angewiesen.
Bei einem Anruf sind für die Polizei einige Angaben wichtig: Wer ruft an, und was ist passiert. Anrufer sollen ihren Namen nennen und kurz schildern, was sie beobachtet haben.
Eine Strafanzeige lässt sich laut Internetwache der Polizei NRW bei allen Polizeidienststellen erstatten, aber auch digital über die Internetwache. Nach Angaben der Polizei NRW sollten Betroffene bei der Meldung eines Diebstahls oder einer Sachbeschädigung die entwendeten oder zerstörten Gegenstände benennen und die Schadenssumme beziffern.
Kennt man Zeugen, sollen deren Daten in die Anzeige. Liegen keine Daten vor, soll man Personen möglichst genau beschreiben.
Kommentar der Redaktion
Die Mitteilung nennt Tatzeit und Ablauf klar, deshalb lohnt sich der Blick zurück auf die Nacht. Wer um diese Uhrzeit in der Nähe der Hauptstraße etwas gehört oder gesehen hat, kann der Polizei helfen. Auch scheinbar Nebensächliches darf gemeldet werden.

