Kaum wird es kalt, tauchen in den Kölner Einkaufsstraßen wieder Kapuzen mit Fellbesatz und Mützen mit Bommeln auf. Ob das Fell echt ist, sieht man oft nicht. Pelztierfarmen gibt es in Deutschland praktisch nicht mehr, der Handel mit Pelz ist aber weiterhin erlaubt. Was gilt, wie man Echtpelz erkennt und was mit einem geerbten Mantel passieren darf.
Keine Farmen mehr, aber kein Verbot
Seit September 2017 dürfen Nerze, Füchse, Iltisse, Marderhunde, Sumpfbiber und Chinchillas in Deutschland nur noch mit behördlicher Erlaubnis zur Pelzgewinnung gehalten werden. So steht es im Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz. Die Erlaubnis gibt es nur, wenn strenge Haltungsregeln eingehalten werden. Ein Nerz braucht danach mindestens einen Quadratmeter Grundfläche, ein Gehege mindestens drei, dazu ein Wasserbecken von einem Quadratmeter und 30 Zentimetern Tiefe. Für Füchse sind es drei Quadratmeter pro Tier, mindestens zwölf pro Gehege, 1,5 Meter Höhe und eine Fläche zum Graben. Gehege dürfen nicht übereinander stehen.
Für die damals noch bestehenden Betriebe gab es eine Übergangsfrist. Ihre vorläufige Erlaubnis erlosch, wenn sie nicht bis zum 5. Juli 2022 eine reguläre beantragt hatten. So weit kam es meist gar nicht. Im Frühjahr 2019 berichtete das Modeportal Fashionunited, die letzte deutsche Pelzfarm in Rahden-Varl im Kreis Minden-Lübbecke habe ihre Tiere nach Finnland verkauft. Tierschützer begründeten das damals mit den verschärften Auflagen, unter denen sich die Haltung nicht mehr rechnete.
Ein ausdrückliches Verbot ist das trotzdem nicht. Pelze aus anderen Ländern dürfen eingeführt und verkauft werden. Verboten sind in der EU nur der Handel mit Katzen- und Hundefellen und, mit wenigen Ausnahmen, mit Robbenerzeugnissen. Darüber wacht an der Grenze die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zusammen mit dem Zoll.
Wie man Echtpelz erkennt
Bei Kleidung reicht ein einziger Satz auf dem Etikett: „enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“. Gemeint sein kann Fell, aber auch Leder, Daunen oder ein Hornknopf. Tierart, Herkunft und Haltung muss niemand angeben. Liegt der Anteil tierischer Teile über 20 Prozent, entfällt die Kennzeichnung sogar ganz, Pelzmäntel fallen also heraus. Die Verbraucherzentrale Hamburg bemängelt außerdem, dass der Hinweis bei Parkas und Mützen oft fehlt, obwohl er Pflicht wäre. Und auch ein niedriger Preis ist kein Beweis für Kunstfell.
Einige Handgriffe helfen im Laden. Echte Haare bewegen sich, wenn man leicht hineinpustet. Oben liegen längere Deckhaare, darunter kürzere Wolle, die Haare sind unterschiedlich lang und dick. Schiebt man sie auseinander, sieht man meist Leder. Kunstfell ist dagegen in ein Gewebe eingearbeitet, die Fasern sind gleich lang und eher starr. Gefärbte oder geschorene Pelze lassen sich allerdings auch so kaum bestimmen. Wer sichergehen will, kann auf Händler achten, die sich zum Verzicht auf Pelz verpflichtet haben. Eine Liste führt das Fur Free Retailer Programm.
Kunstfell hat übrigens eigene Nachteile. Es besteht meist aus Acryl oder Polyester, also aus Erdöl, und zerfällt nach dem Gebrauch nur langsam in kleine Teile. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, Kleidung lange zu tragen, zu reparieren und weiterzugeben, egal ob mit oder ohne Fellkragen.
Der geerbte Pelzmantel
Viele Kölner Haushalte haben noch einen Pelz im Schrank, oft von Eltern oder Großeltern. Tragen und aufbewahren darf man ihn. Beim Verkauf kommt es auf die Tierart an. Stammt das Fell von einer streng geschützten Art aus Anhang A der EU-Artenschutzverordnung, braucht man eine EU-Vermarktungsbescheinigung. Die Stadt Köln nennt ausdrücklich „einige Pelz-Erzeugnisse“ als Beispiel. Wer ohne Bescheinigung verkauft, macht sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz strafbar.
In Köln stellt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt diese Bescheinigung aus. Nötig ist das Formular Nummer 224 mit einer genauen Beschreibung, dazu ein Nachweis, dass das Stück legal eingeführt oder vor der Unterschutzstellung erworben wurde. Fotos werden digital eingereicht. Die Gebühr hängt von Anzahl und Wert ab. Erreichbar ist die Behörde unter [email protected]. Welche Arten betroffen sind, zeigt die Datenbank des Bundesamts für Naturschutz.
Was die EU plant
Europaweit ist die Pelzproduktion stark gesunken. Nach Zahlen, die das Tiermedizinportal Vetion zitiert, wurden 2014 weltweit noch 139,5 Millionen Pelztiere getötet, zehn Jahre später waren es 20,5 Millionen. In der EU gibt es demnach nach Angaben der Organisation Humane World for Animals noch etwa 1.200 Farmen, vor allem in Polen, Griechenland, Dänemark und Finnland.
Ein EU-weites Verbot hat die Europäische Bürgerinitiative „Fur Free Europe“ gefordert. Sie sammelte ab Mai 2022 Unterschriften und reichte im März 2023 vorzeitig ein, mehr als 1,5 Millionen davon wurden bestätigt. Die EU-Kommission antwortete im Dezember 2023 mit einem Auftrag an die Lebensmittelbehörde EFSA. Deren Gutachten von 2025 kommt zu dem Schluss, dass sich die meisten Tierschutzprobleme in den heutigen Haltungssystemen nicht vermeiden oder wesentlich mildern lassen. Eine Entscheidung war für März 2026 angekündigt. Nach Angaben der Tierschutzorganisation Vier Pfoten hat die Kommission ihre Antwort im Juli auf die Zeit nach dem Sommer verschoben.
In Köln haben Tierrechtsgruppen wie die Initiative „Köln pelzfrei“ gegen den Pelzhandel mobil gemacht. Ihr Kernanliegen, keine Pelztierzucht im eigenen Land, ist in Deutschland inzwischen Realität. Beim Handel entscheidet weiter, was Kundinnen und Kunden in den Geschäften kaufen.
Redaktionsnotiz
Dass ein Etikett „nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ für einen Fuchsfellkragen und einen Hornknopf gleichermaßen gilt, hilft niemandem. Wer bewusst einkaufen will, braucht Tierart und Herkunft auf dem Schild, so wie es die Schweiz mit ihrer Pelzdeklarationsverordnung vorschreibt. Solange das fehlt, bleibt nur der Pustetest im Laden.
Quellen:
- Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz (TierErzHaVerbG), § 3 und Anlage (abgerufen am 2.11.2026)
- Fashionunited: Letzte deutsche Pelzfarm verkauft alle Tiere (April 2019)
- Verbraucherzentrale Hamburg: Echtpelz? Kunstfell? Lieber nicht! (abgerufen am 2.11.2026)
- Stadt Köln: EU-Vermarktungsbescheinigung (abgerufen am 2.11.2026)
- Stadt Köln: Vermarktung geschützter Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse (abgerufen am 2.11.2026)
- Vetion: Entscheidung über EU-weites Pelztierzuchtverbot im März 2026 (abgerufen am 2.11.2026)
- Europäische Bürgerinitiative: Fur Free Europe (abgerufen am 2.11.2026)
- Deutscher Tierschutzbund: Kein Verbot für Pelzfarmen in Europa absehbar (Dezember 2023)
- Vier Pfoten: Pelz, Aktivitäten und Erfolge (abgerufen am 2.11.2026)
Recherche und Text entstanden mit KI-Unterstützung. Rechtslage, Zahlen und Fristen haben wir mit den genannten Quellen abgeglichen. Die „Redaktionsnotiz“ gibt die Meinung der Redaktion wieder.

