Bornheim – Wer in Nordrhein-Westfalen einen Bauantrag stellt, muss ihn ab dem 1. Januar 2027 zwingend elektronisch einreichen. Darauf weist die Stadt Bornheim hin. Grundlage ist die 3. Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW). Der Landtag hat sie verabschiedet, seit dem 1. September 2026 ist sie in Kraft. Nach Darstellung der Stadt erleichtert sie das Bauen, modernisiert Verfahrensvorschriften und stärkt die zivile Sicherheitsinfrastruktur.
Digital First beim Bauantrag
Der digitale Antrag wird mit der Novelle zum gesetzlichen Regelfall („Digital First“). Wo ein Antrag digital gestellt werden kann, ist dieser Weg verpflichtend. Bornheim bietet die volldigitale Antragsabwicklung nach eigenen Angaben schon seit 2018 an und gehörte damit zu den ersten Kommunen.
Schnellere Verfahren
Die Änderung soll Genehmigungen beschleunigen. Die Behörde muss binnen zehn Tagen nach Eingang klären, ob die Unterlagen vollständig sind oder Nachforderungen nötig werden. Liegen der Bauaufsichtsbehörde dann alle Unterlagen und die erforderlichen Stellungnahmen anderer Stellen vor, hat sie drei Monate Zeit für die Entscheidung. Danach gilt die Baugenehmigung automatisch als erteilt.
Außerdem werden die Bauaufsichtsbehörden entlastet. Pflichtprüfungen fallen weg und gehen auf qualifizierte Fachleute über, nämlich Ingenieure, Architekten und Sachverständige. Viele technische Nachweise und baurechtliche Anforderungen liegen damit künftig in der Eigenverantwortung der Planenden.
Erleichterungen im Bestand
Beim Bauen im Bestand entfallen aufwendige Genehmigungsschleifen, und technische Hürden sinken. Bei Modernisierungen richtet sich der Brandschutz künftig vor allem darauf, die Rettungswege zu sichern. Ganze Gebäude müssen dafür nicht mehr umgebaut werden. Das Regelwerk verzichtet häufiger auf feste DIN-Vorgaben und beschränkt sich auf das bauordnungsrechtliche Mindestmaß. Das spart nach Angaben der Stadt Kosten und verkürzt die Planungs- und Vorbereitungsphase.
Bevölkerungsschutz
Wegen veränderter globaler Sicherheitslagen und zunehmender Extremwetterereignisse enthält die Bauordnung auch Privilegien für die zivile Verteidigung. Bauten und Anlagen für den Bevölkerungsschutz sollen künftig schneller und unkomplizierter genehmigt und gebaut werden können. So soll die kommunale Krisenvorsorge ohne Verzug gestärkt werden.
Kurz und knapp
- Inkrafttreten der Änderung: 1. September 2026
- Pflicht zum elektronischen Bauantrag: ab 1. Januar 2027
- Vollständigkeitsprüfung durch die Behörde: innerhalb von zehn Tagen nach Antragseingang
- Entscheidung über den Antrag: innerhalb von drei Monaten, sonst gilt die Baugenehmigung automatisch als erteilt
- Informationen: offizielles Informationsportal des Landes unter bauordnung.nrw
Zum Hintergrund
Die Fristen stehen im Gesetzblatt des Landes. Danach muss die Behörde den Antrag binnen zehn Arbeitstagen auf Vollständigkeit prüfen. Fehlen Unterlagen, fordert sie die Bauherrschaft auf, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Werden die Mängel nicht rechtzeitig behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen.
Über den Antrag muss die Behörde laut Gesetz innerhalb von drei Monaten entscheiden, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren innerhalb von sechs Wochen. Die Frist beginnt, sobald die Bauvorlagen vollständig sind und alle nötigen Stellungnahmen vorliegen. Äußern sich beteiligte Stellen nicht binnen eines Monats nach der Aufforderung, bleibt ihre Stellungnahme unberücksichtigt.
Die Bauherrschaft kann vor Ablauf der Entscheidungsfrist in Textform auf die Genehmigungsfiktion verzichten. Die Regel zur Genehmigungsfiktion greift laut Gesetzestext für Bauanträge, die ab dem 1. September 2026 eingereicht wurden.
Das Land erklärt auf seinem Themenportal Bauordnung, dass bei genehmigungspflichtigen Vorhaben erst gebaut werden darf, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Ansprechpartner ist in der Regel die untere Bauaufsichtsbehörde, die als Stadt oder Gemeinde organisiert sein kann.
Kommentar der Redaktion
Verbindliche Fristen und der digitale Antrag können Bauherren Planungssicherheit geben. Das setzt voraus, dass die Unterlagen von Anfang an vollständig sind, denn sonst läuft keine Frist. Die Mitteilung sagt nicht, wie sich die Übertragung von Prüfpflichten auf Planende in der Praxis auswirkt. Wer bauen will, sollte früh klären, wer welche Nachweise verantwortet.

