Troisdorf – Im November 2026 gelten in Troisdorf an mehreren Sonntagen verschärfte Feiertagsregeln: an Allerheiligen (1. November), am Volkstrauertag (15. November) und am Totensonntag (22. November). Darauf weist die Stadt Troisdorf hin. Für diese Tage greifen nach § 6 und § 7 Feiertagsgesetz NW sogenannte erweiterte Schutzbestimmungen.
Laut Mitteilung sind öffentlicher Tanz sowie Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen und andere unterhaltende Darbietungen untersagt, wenn sie zum Charakter des jeweiligen Feiertags nicht passen. Die Nutzung von Geldspielgeräten fällt ebenfalls darunter, weil sie nach dem Gesetz als sonstige unterhaltende Darbietung gilt.
Die Verbotszeiten unterscheiden sich: An Allerheiligen gilt das Verbot ganztägig von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Am Volkstrauertag und am Totensonntag reicht es von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
Für die Praxis heißt das: Spielhallen, Casinos und andere Betriebe mit Geldspielgeräten dürfen diese an diesen Tagen nicht betreiben. Untersagt sind in den genannten Zeiträumen außerdem etwa öffentliche Filmvorführungen, Tanz- und Sportveranstaltungen sowie Volksfeste. Musikdarbietungen sind nur erlaubt, wenn sie religiösen Zwecken oder dem Feiertagscharakter dienen. Weitergehende Beschränkungen für Gastronomie oder Betriebe bleiben von den Regelungen unberührt.
Wer gegen die Bestimmungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Kurz und knapp
- Allerheiligen, 1. November 2026 (Sonntag): Verbot von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
- Volkstrauertag, 15. November 2026 (Sonntag): Verbot von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr
- Totensonntag, 22. November 2026 (Sonntag): Verbot von 5:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Zum Hintergrund
Der Volkstrauertag und der Totensonntag zählen im Feiertagsgesetz NRW zu den Gedenk- und Trauertagen. Der Volkstrauertag ist der zweite Sonntag vor dem 1. Advent, der Totensonntag der letzte Sonntag vor dem 1. Advent. Allerheiligen ist dagegen als Feiertag aufgeführt, nicht als Gedenk- oder Trauertag.
Wer einen Verstoß bemerkt, kann ihn laut dem Serviceportal der Stadt Troisdorf dem Ordnungsamt melden. Verwaltungsbehörde für solche Ordnungswidrigkeiten ist nach dem Gesetz die örtliche Ordnungsbehörde.
Ausnahmen kennt das Gesetz durchaus, allerdings nur bei einem dringenden Bedürfnis und unter der Voraussetzung, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage dadurch nicht erheblich leidet. Über Ausnahmen von den Feiertagsverboten entscheidet laut Serviceportal der Stadt Troisdorf die Bezirksregierung Münster.
Kommentar der Redaktion
Für Betreiber von Spielhallen und Veranstalter ist die Mitteilung eine rechtzeitige Erinnerung, ihre Planung für diese Sonntage zu prüfen. Wer ein Fest oder Konzert vorhat, sollte frühzeitig klären, ob es zum Charakter des Feiertags passt oder ob eine Ausnahme nötig ist. Wie hoch ein Bußgeld ausfallen kann, nennt die Stadt nicht.

