Wassenberg: Zwei Grundstücke für Mehrfamilienhäuser im Bieterverfahren

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Wassenberg – Wer in Wassenberg ein Mehrfamilienhaus bauen möchte, hat bald die Gelegenheit dazu: Die Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH (ESW) verkauft zwei Bauflächen im Ortsteil Wassenberg, Ecke Bergstraße/Herrschaftliche Heide, in einem öffentlichen Bieterverfahren. Das teilt die Stadt Wassenberg mit.

Beide Flächen gehören zum Bebauungsplangebiet Nr. 98 und sind in der Flur 4 der Gemarkung Wassenberg verzeichnet. Vorgesehen ist jeweils ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage. Die bauliche Nutzung richtet sich nach dem Bebauungsplan und ist dort als WA 3 festgelegt.

Die beiden Grundstücke

Das erste Grundstück ist das Flurstück 1316 (T 2 im Aufteilungsplan). Es ist 1.027 m² groß, das Mindestgebot liegt bei 287.560,00 € (280 €/m²).

Das zweite Grundstück ist das Flurstück 1317 (T 3 im Aufteilungsplan). Es misst 944 m², das Mindestgebot beträgt 264.320,00 € (280 €/m²).

Interessenten können ein Kaufpreisangebot für nur eines der beiden Grundstücke abgeben, aber auch für beide zusammen.

So läuft das Verfahren

Angebote müssen bedingungsfrei sein und auf dem Vordruck stehen, der dem Exposé beiliegt. Sie sind schriftlich, unterschrieben und in einem verschlossenen Umschlag bei der ESW GmbH einzureichen. Entscheidend ist der Posteingang bis zum Ablauf der Bieterfrist am 25.11.2026. Das vollständige Verkaufsexposé mit weiteren Informationen steht zum Download bereit und ist über die Website der ESW GmbH abrufbar.

Kurz und knapp

  • Bieterverfahren: 29.10. bis 25.11.2026
  • Bieterfrist: bis zum Ablauf am 25.11.2026 (Posteingang)
  • Angebote an: ESW GmbH, Roermonder Straße 25–27, 41849 Wassenberg
  • Form: bedingungsfrei, schriftlich, unterschrieben, im verschlossenen Umschlag, mit dem Vordruck aus dem Exposé
  • Mindestgebot Flurstück 1316: 287.560,00 € (280 €/m²)
  • Mindestgebot Flurstück 1317: 264.320,00 € (280 €/m²)
  • Exposé: zum Download oder über die Website der ESW GmbH

Kommentar der Redaktion

Für Bauträger und private Investoren sind die Eckdaten übersichtlich, weil Mindestgebot und Frist klar benannt sind. Ob es um Wohnungen zur Miete oder zum Kauf gehen soll, sagt die Mitteilung nicht. Wer mitbieten will, sollte das Exposé genau lesen und die formalen Vorgaben einhalten, denn ein Angebot, das nicht rechtzeitig und korrekt vorliegt, wird womöglich nicht berücksichtigt.

Für Pressestellen

Sie haben eine Mitteilung aus Köln, Bonn, Aachen oder den Kreisen ringsum? Schicken Sie sie an [email protected]. Die Veröffentlichung ist kostenlos.

So funktioniert es

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