Weihnachtsbeleuchtung im Rheinland: ein Balkon-Urteil und was LED-Ketten kosten

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In der Adventszeit hängen an vielen Balkonen und Fenstern wieder Lichterketten. Für Mieterinnen und Mieter stellen sich dabei zwei Fragen: Was darf am Balkon hängen, und was kostet die Beleuchtung an Strom? Zur zweiten Frage hat die Verbraucherzentrale NRW Zahlen veröffentlicht, danach brauchen LED-Ketten nur etwa ein Zehntel des Stroms herkömmlicher Glühlampen.

Zur ersten Frage gibt es ein Urteil aus der Region: Das Amtsgericht Eschweiler hat 2014 über eine Lichterkette an einem Balkon entschieden. Das ist eine Einzelentscheidung eines Amtsgerichts zu einem konkreten Mietvertrag und kein Gesetz. Sie zeigt, wie dieses Gericht abgewogen hat, andere Fälle können anders ausgehen.

Lichterkette am Balkon: was das Gericht in Eschweiler entschied

Geklagt hatte die Vermieterin. Ihre Mieter hatten seit Herbst 2013 eine Solarlichterkette mit sechzehn bunten Leuchtkörpern und drei Metern Länge von außen sichtbar am Balkongitter befestigt. Die Vermieterin sah darin eine bunte Partykette, die dem seriösen Eindruck des Hauses schade, und verlangte, sie zu entfernen.

Das Gericht wies die Klage ab. Nach Auffassung des Amtsgerichts gehört eine Lichterkette im Balkonbereich grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Es sei inzwischen weit verbreitet, Balkone nicht nur zu Weihnachten mit Lichterketten zu schmücken, Solarlichter gehörten zum Standardsortiment von Baumärkten und würden auch bei Discountern angeboten.

Eine Rolle spielte auch der Mietvertrag: Lichterketten waren in der dortigen Klausel zu zustimmungspflichtigen Einrichtungen nicht ausdrücklich aufgeführt. Ob die Kette schön ist, wollte das Gericht ausdrücklich nicht beurteilen. Ihr Einfluss auf das Gesamtbild des Hauses gehe nicht über den von bunten Sonnenschirmen oder Balkonpflanzen hinaus.

Grenzen nennt das Urteil trotzdem. Nach den Urteilsgründen darf der Mieter den Balkon nutzen, solange nicht in die Substanz der Mietsache eingegriffen wird, die Wohnung nicht nachhaltig verändert wird und die Nutzung nicht auf andere Weise stört. Außerdem hält das Gericht fest, dass beim Außenbereich einer Wohnung, anders als innerhalb der eigenen vier Wände, im Einzelfall Einschränkungen möglich sind. Daraus folgt aus Sicht der Redaktion: Wer für die Beleuchtung in die Fassade bohren will, sollte vorher mit dem Vermieter sprechen.

Stromkosten: LED-Kette gegen Glühlampen

Die Verbraucherzentrale NRW hat zwei Ketten mit je 24 Lämpchen verglichen, die an 28 Tagen jeweils 8 Stunden brennen, bei einem Strompreis von 35 Cent pro Kilowattstunde. Die LED-Kette mit 5 Watt kostet in diesen vier Wochen etwa 40 Cent. Die Glühlampenkette mit rund 50 Watt kommt auf das Zehnfache, also 4 Euro. LEDs halten nach diesen Angaben rund 100-mal länger.

Von batteriebetriebenen LED-Baumkerzen raten die Verbraucherzentralen ab, weil Strom aus Batterien 300-mal teurer ist als aus der Steckdose. Für 24 Kerzen, die drei Wochen lang täglich 8 Stunden leuchten, wären 96 Batterien nötig, das kostet etwa 25 Euro. Auch das Umweltbundesamt empfiehlt netzbetriebene LED-Beleuchtung statt Batteriegeräten.

Sparen lässt sich auch beim Einschalten. Das Umweltbundesamt rät, die Beleuchtung bei Abwesenheit, Tageslicht und nachts auszuschalten, vor allem wenn sie den Schlafbereich anderer Menschen erhellt. Eine Zeitschaltuhr erledigt das automatisch.

Sicherheit: Prüfzeichen, Spritzwasserschutz und Netzstecker

Im Freien brauchen Trafo und Kabel einen Schutz gegen Spritzwasser, weil bei Regen sonst ein Kurzschluss droht. Geeignete Ketten tragen die Kürzel IP44, IP54 oder IP64 oder ein Symbol mit einem Tropfen im Dreieck, Ketten für den Wohnraum gehören nicht ins Freie.

Als Hinweis auf ein verlässliches Produkt nennt die Verbraucherzentrale das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, auch VDE- oder TÜV-Zeichen seien gute Kriterien. Mit dem CE-Zeichen erklären Hersteller dagegen nur selbst, dass sie die EU-Richtlinien einhalten. Alte Glühlampenketten können stark überhitzen, wenn einzelne Lämpchen ausfallen.

Die Feuerwehr Düsseldorf rät, beim Kauf elektrischer Lichterketten auf CE- und GS-Zeichen zu achten und beim Verlassen der Wohnung den Netzstecker zu ziehen. Laut einer Mitteilung der Stadt Düsseldorf vom 27.11.2024 rückte die Feuerwehr vom 1. Dezember 2023 bis zum 6. Januar 2024 zu 523 Brandeinsätzen aus, im Vorjahreszeitraum waren es 556. Brände im Zusammenhang mit Weihnachtsdekoration gingen nach ihren Angaben von sieben Fällen drei Jahre zuvor auf einen einzigen Fall im Jahr 2023 zurück.

Auf einen Blick

  • LED-Kette, vier Wochen: etwa 40 Cent Strom, Glühlampenkette: etwa 4 Euro.
  • Batterie-Baumkerzen, drei Wochen: etwa 25 Euro.
  • Für draußen: Kennzeichnung IP44, IP54 oder IP64.
  • Urteil zur Balkon-Lichterkette: Amtsgericht Eschweiler, Aktenzeichen 26 C 43/14.

Eigene Einschätzung

Das Urteil aus Eschweiler ist ein Einzelfall, liefert Mietern aber ein Argument für die Lichterkette am Balkongitter. Ein Gespräch mit dem Vermieter ersetzt es nicht, wenn eine größere Installation geplant ist. Beim Strom ist die Sache klar: Alte Glühlampenketten lohnen sich nicht mehr, Batteriekerzen erst recht nicht. Wer zusätzlich eine Zeitschaltuhr nutzt und das Licht nachts ausschaltet, spart Geld und erspart den Nachbarn ein hell erleuchtetes Schlafzimmer. Das dürfte mehr zum Frieden im Haus beitragen als jeder Rechtsstreit.

Quellen

  1. Grüne Weihnachten: Tipps für nachhaltige Feiertage | Umweltbundesamt (abgerufen am 21.10.2026)
  2. Wenn der Christbaum Feuer fängt: Feuerwehr klärt über Gefahren in der Vorweihnachtszeit auf – Landeshauptstadt Düsseldorf (abgerufen am 21.10.2026)
  3. Amtsgericht Eschweiler, 26 C 43/14 (abgerufen am 21.10.2026)
  4. Energiesparende Lichterketten: LEDs sind die beste Wahl | Verbraucherzentrale NRW (abgerufen am 21.10.2026)

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Jede Zahl und jede Tatsachenangabe wurde vor der Veröffentlichung mit der genannten Quelle abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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