Lindlar – Wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine Informationsveranstaltung in Lindlar. Sie findet am Donnerstag, den 26. November, um 17:30 Uhr im Ratssaal „Altes Wasserwerk“ statt. Eingeladen haben der SKFM Oberberg e.V., der SAPV Oberberg und die Senioren- und Pflegeberatung der Gemeinde Lindlar, wie die Gemeinde Lindlar mitteilte.
Nach Angaben der Gemeinde kann jede volljährige Person in die Lage geraten, Unterstützung zu brauchen, etwa nach einem Verkehrsunfall oder bei einer schweren Krankheit. Vorsorgen kann jeder Volljährige. Mit einer Vollmacht lässt sich eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermeiden. Sie gilt nach Angaben der Gemeinde auch dann weiter, wenn die Person später nicht mehr geschäftsfähig ist.
Rechtsanwalt Martin Haas, den der SKFM Oberberg e.V. engagiert hat, informiert dort über wichtige Inhalte zur Vorsorgevollmacht und gibt grundsätzliche Informationen zur Patientenverfügung. Behandelt werden unter anderem der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, das Erstellen einer Vorsorgevollmacht, die Möglichkeit, mehreren Personen eine Vollmacht zu erteilen, sowie die Frage, wo sich eine Vollmacht registrieren lässt. Ausführlichere fachliche Auskünfte zur Patientenverfügung gibt die SAPV Oberberg.
Der Eintritt ist frei, um Voranmeldung wird gebeten.
Kurz und knapp
- Termin: Donnerstag, den 26. November, um 17:30 Uhr
- Ort: Ratssaal „Altes Wasserwerk“ in Lindlar, Borromäusstraße 1
- Eintritt frei, Voranmeldung erbeten
- Anmeldung: Frau Philipp von der kommunalen Senioren- und Pflegeberatung, Tel. 02266 / 4400026, E-Mail [email protected]
- Alternativ bei der Gemeinde Lindlar, Fachbereich Soziales (Frau Beckmann-Hinrichs): Tel. 02266/96-221, E-Mail [email protected]
Zum Hintergrund
Zur Frage, wo sich eine Vollmacht registrieren lässt, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit: Seit Oktober 2026 können Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer digital hinterlegt werden. Dazu zählen die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte können das Register einsehen und sehen dann sofort, welche Vorsorgedokumente vorhanden sind.
Privatpersonen können die Unterlagen nicht selbst hochladen. Das dürfen nur Betreuungsbehörden oder -vereine, Rechtsanwälte oder Notare. Man kann zum Beispiel mit dem unterschriebenen Originaldokument zu einer Betreuungsbehörde gehen. Eine Beglaubigung kann dort direkt gemacht werden, ist aber kein Muss.
Wer sich im Netz anmeldet und per Lastschrift bezahlt, muss eine Grundgebühr entrichten; wie hoch sie ausfällt, gibt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Seite an. Kosten entstehen nicht, wenn jemand vorhandene Angaben ändern lässt, eine Registrierung löschen lässt oder einen Widerruf eintragen lässt.
Das Register ersetzt das Original nicht. Wenn die bevollmächtigte Person handeln möchte, muss sie die Originalurkunde vorlegen. Die Vollmacht sollte daher so aufbewahrt werden, dass sie leicht gefunden wird, zum Beispiel in einem Vorsorgeordner.
Kommentar der Redaktion
Wer den Abend besucht, kann konkrete Fragen zur eigenen Vollmacht stellen. Sinnvoll ist es, die Frage nach der Registrierung mitzubringen, denn dazu gibt es seit Kurzem eine neue Möglichkeit. Die Mitteilung nennt keine Dauer der Veranstaltung.

