Rheinland: Was Angehörige nach einem Todesfall bei der Haushaltsauflösung beachten

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Stirbt ein Angehöriger, der allein gelebt hat, bleibt neben der Trauer viel zu organisieren. In einer älteren Pressemitteilung zu ihrem Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ nannte die Verbraucherzentrale NRW typische Fragen: Gibt es ein Testament, wie ist der Vermieter zu erreichen, laufen noch Kredit- oder Leasingverträge? Damals hieß es, Angehörigen falle es oft schwer, die nötigen Unterlagen zu finden und Fristen einzuhalten.

Wer im Rheinland eine Wohnung auflösen muss, hat mit mehreren Stellen zu tun: mit dem Standesamt, dem Vermieter, dem örtlichen Entsorger und dem Nachlassgericht. Das Nachlassgericht ist Teil des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die verstorbene Person zuletzt gewöhnlich gelebt hat. Einige Fristen sind kurz und gesetzlich festgelegt.

Die ersten Tage: den Sterbefall beim Standesamt anzeigen

Nach dem Personenstandsgesetz muss ein Todesfall spätestens am dritten Werktag nach dem Tod dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Bezirk die Person gestorben ist. In Köln beurkundet das Standesamt Köln den Sterbefall auf Grundlage der Sterbeanzeige und der ärztlichen Todesbescheinigung. Meist übernimmt ein Bestattungsunternehmen diese Formalitäten, eine persönliche Vorsprache ist dann nicht nötig.

Die Beurkundung kostet in Köln nichts, ebenso die Sterbeurkunden für gesetzliche Zwecke wie Krankenkasse oder Rente. Wer zusätzliche Urkunden braucht, zahlt nach Angaben der Stadt 10 Euro für die erste und 5 Euro für jede weitere. Das Nachlassgericht verlangt die Sterbeurkunde unter anderem, wenn ein Testament eröffnet oder ein Erbschein beantragt werden soll.

Erbe annehmen oder ausschlagen: sechs Wochen Zeit

Mit dem Tod geht die Erbschaft auf die Erben über, sie haben aber das Recht, sie auszuschlagen, so steht es in Paragraf 1942 BGB. Dafür bleiben sechs Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe vom Erbfall und vom Grund seiner Berufung erfährt. Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im Ausland oder hält sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland auf, sind es sechs Monate.

Erklärt wird die Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht, entweder persönlich zur Niederschrift beim Amtsgericht oder öffentlich beglaubigt über einen Notar. Ein einfacher Brief genügt nicht, wie das Amtsgericht in Brühl auf seiner Seite betont. Neben dem Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person nimmt auch das Amtsgericht am eigenen gewöhnlichen Aufenthaltsort die Erklärung entgegen.

Für die Beurkundung fallen nach Angaben der NRW-Justiz mindestens 30 Euro an, auch wenn der Nachlass überschuldet ist. Wer ausschlägt, wird behandelt, als sei er nie Erbe geworden. Die Erbschaft geht dann an die nächsten Berufenen, bei gesetzlicher Erbfolge etwa an die eigenen Kinder, die ihrerseits ausschlagen können.

Vorsicht beim Ausräumen vor der Entscheidung

Für die Haushaltsauflösung ist ein Punkt heikel. Eine Erbschaft muss nicht ausdrücklich angenommen werden, schlüssiges Verhalten reicht. Als Beispiel nennt die NRW-Justiz, dass jemand Gegenstände aus dem Nachlass an sich nimmt oder Ansprüche daraus geltend macht. Sicherungsmaßnahmen oder das Bezahlen der Beerdigung bedeuten dagegen nicht zwingend eine Annahme. Läuft die Frist ungenutzt ab, gilt das Erbe ohnehin als angenommen.

Mietwohnung und Pflegeheim: Kündigung und Räumung

Ein Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod. Treten keine nach Paragraf 563 BGB berechtigten Personen in den Vertrag ein und wird er auch nicht nach Paragraf 563a mit ihnen fortgesetzt, läuft er mit den Erben weiter. Erben und Vermieter dürfen dann außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, so regelt es Paragraf 564 BGB, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben und davon, dass niemand eingetreten ist oder den Vertrag fortsetzt.

Lebte die verstorbene Person im Pflegeheim, gelten andere Regeln. Der Heimvertrag endet nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW grundsätzlich mit dem Sterbetag, damit auch die Pflicht zu zahlen; Ausnahmen lässt das Gesetz nur in bestimmten Fällen zu. Ist im Vertrag eine Abholfrist mit Nachfrist vereinbart und bleiben die persönlichen Dinge auch danach im Heim, kann der Betreiber auf Kosten der Erben räumen lassen und die Sachen einlagern.

Sperrmüll: was die Bonner Wertstoffhöfe annehmen

Als Sperrmüll gelten Möbel, Teppiche, Matratzen und anderer Hausrat, der wegen seiner Größe nicht in die Restmülltonne passt. In Bonn nehmen die Wertstoffhöfe von bonnorange haushaltsübliche Mengen bis zwei Kubikmeter an, angeliefert mit dem Pkw, auch mit Anhänger. Ein Kubikmeter kostet dort 25 Euro, zwei Kubikmeter 50 Euro, bezahlt wird nur in bar.

Größere Mengen gehen direkt an die Müllverwertungsanlage Bonn, dafür ist vor jeder Anlieferung ein Herkunftsnachweis auszufüllen. Das Angebot gilt nur für Abfall aus dem Bonner Stadtgebiet. In den anderen Städten und Kreisen der Region gelten eigene Satzungen und Gebühren, Auskunft gibt der jeweilige kommunale Entsorger.

Auf einen Blick

  • Standesamt: Anzeige spätestens am dritten Werktag nach dem Tod.
  • Erbausschlagung: sechs Wochen ab Kenntnis, bei Auslandsbezug sechs Monate, Gebühr mindestens 30 Euro.
  • Mietwohnung ohne Eintritt anderer Personen: außerordentliche Kündigung innerhalb eines Monats ab Kenntnis.
  • Sterbefälle in Köln: Beurkundung am Gülichplatz 1-3.

Eigene Einschätzung

Die kurzen Fristen treffen Angehörige in einer Zeit, in der kaum jemand den Kopf für Formulare frei hat. Wer nicht sicher weiß, ob im Nachlass mehr Schulden als Vermögen stecken, sollte mit dem Ausräumen warten, bis über das Erbe entschieden ist, und sich vorher beim Nachlassgericht erkundigen. Wünschenswert wäre, dass Städte und Gerichte ihre Hinweise an einer Stelle bündeln. Bis dahin hilft eine Liste, die man zu Lebzeiten gemeinsam mit den Eltern ausfüllt.

Quellen

  1. Beurkundung von Sterbefällen – Stadt Köln (abgerufen am 21.10.2026)
  2. Sperrmüllentsorgung durch persönliche Abgabe (bonnorange AöR) | Bundesstadt Bonn (abgerufen am 21.10.2026)
  3. § 1944 BGB – Einzelnorm (abgerufen am 21.10.2026)
  4. § 564 BGB – Einzelnorm (abgerufen am 21.10.2026)
  5. § 1942 BGB – Einzelnorm (abgerufen am 21.10.2026)
  6. Todesfall im Pflegeheim: Die wichtigsten Schritte für Hinterbliebene | Verbraucherzentrale NRW (abgerufen am 21.10.2026)
  7. Verbraucherzentrale NRW: Was tun, wenn jemand stirbt (PDF, 2019) (abgerufen am 21.10.2026)
  8. § 28 PStG – Einzelnorm (abgerufen am 21.10.2026)
  9. Erbfall, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft | NRW-Justiz (abgerufen am 21.10.2026)
  10. Ausschlagung | NRW-Justiz (abgerufen am 21.10.2026)
  11. Amtsgericht Neuss: Merkblatt zur Erbausschlagung (PDF) (abgerufen am 21.10.2026)
  12. Amtsgericht Brühl: Nachlasssachen (abgerufen am 21.10.2026)

Die Redaktion hat diesen Beitrag mit KI-Unterstützung recherchiert und geschrieben. Jede Zahl und jede Tatsachenangabe wurde vor der Veröffentlichung mit der genannten Quelle abgeglichen. Die „Eigene Einschätzung“ ist ein Kommentar der Redaktion.

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