Eine überhitzte Pfanne auf dem eingeschalteten Herd hat am Freitagabend in Braschoß einen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Kurz nach 19.45 Uhr war aus einem Einfamilienhaus ein Kellerbrand gemeldet worden, teilte die Stadt Siegburg mit. Ausgerückt sind die hauptamtliche Wache und die ehrenamtlichen Löschgruppen Brückberg, Stallberg und Kaldauen. Beim Eintreffen sahen die Kräfte eine leichte Verrauchung im Eingangsbereich. Die Bewohner hatten sich auf einen Balkon gerettet. Die Pfanne brachten die Einsatzkräfte ins Freie, danach lüfteten sie das Haus quer.
Gegen 22 Uhr löste am Freitagabend in einer leerstehenden Wohnung ein Heimrauchmelder aus. Eine Ursache fand die Feuerwehr nicht. Am Nachmittag war sie zur Tragehilfe für den Rettungsdienst gerufen worden. Außerdem hatte jemand um eine Türöffnung gebeten, dieser Einsatz wurde jedoch auf der Anfahrt abgebrochen. Außerdem wurde eine Schaumbildung an der Stelle gemeldet, an der die Agger in die Sieg mündet. Eine Verunreinigung stellten die Einsatzkräfte nicht fest.
Am Samstagvormittag kam es auf der A3 in Fahrtrichtung Frankfurt zu einem Unfall mit mehreren Fahrzeugen. Verletzt wurde niemand. Die Feuerwehr sicherte die Einsatzstelle, damit die Polizei dort ungefährdet arbeiten konnte.
Zum Hintergrund
Nach Angaben des Landes gilt die Rauchwarnmeldepflicht in Nordrhein-Westfalen seit April 2013, und zwar für vermieteten wie für selbstgenutzten Wohnraum. Die Landesbauordnung legt fest, dass in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen. Dasselbe gilt für Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
Für die Betriebsbereitschaft ist laut Landesbauordnung die Person zuständig, die die Wohnung unmittelbar besitzt, also in der Regel die Mieterin oder der Mieter. Das ändert sich nur, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer diese Pflicht selbst übernimmt. Ein auf land.nrw veröffentlichter Leitfaden ergänzt, dass Mieter einen Defekt bei der Funktionsprüfung dem Vermieter melden müssen, damit dieser das Gerät austauschen kann. Für Küche und Bad nennt derselbe Leitfaden keine gesetzliche Vorgabe.
Innenminister Herbert Reul forderte am 13. Oktober 2024 Eigentümer von Häusern und Wohnungen auf, die Funktion ihrer Rauchwarnmelder zu kontrollieren. Er begründete das damit, dass bei vielen Geräten die Batterien am Ende seien.
Kommentar der Redaktion
Der Einsatz in Braschoß ist glimpflich ausgegangen, weil die Bewohner rechtzeitig ins Freie kamen. Wer kocht, sollte den Herd nicht unbeaufsichtigt lassen. Auch ein Blick an die Decke lohnt sich: Melder helfen nur, wenn sie funktionieren. Wer zur Miete wohnt, sollte bei einem Defekt den Vermieter informieren.

